Rechnungswesen

Das Rechnungswesen (accounting) ist die Kaufmännische Steuerung und Kontrolle Ihres Unternehmens:

  • Als Rechnungslegung dient es der systematischen Erfassung, informatorischen Verdichtung und Überwachung der im betrieblichen Leistungsprozess entstehenden Geld- und Leistungsströme.
  • Als internes Rechnungswesen (management accounting) liefert es Ihnen als Unternehmer die Daten, die Sie zur Steuerung und Planung des Unternehmens benötigen. Gegenstand des internen Rechnungswesens ist die Planung, Kontrolle und Koordination bewerteter Unternehmensprozesse, um hierdurch Ihren Unternehmenserfolg zu maximieren und ihre Managemententscheidungen auf eine objektive Grundlage zu stellen. Zu diesem Zweck werden die Abläufe Ihres Unternehmens insbesondere mit Hilfe
    • der Kosten- und Leistungsrechnung und
    • der Investitionsrechnung,

    Das interne Rechnungswesen ist prinzipiell nicht

    analysiert und oftmals zu einem umfassenden Controllingkonzept ausgebaut.Dabei ist das internene Rechnungswesen nicht an die handels- und steuerrechtlichen Auflagen und Publizitätspflichten des externen Rechnungswesen gebunden. Statt dessen werden im internen Rechnungswesen auch mit zusätzlichen und teilweise auch abweichenden Bewertungsansätzen gearbeitet. Außerdem werden hier auch kalkulatorische Kosten wie etwa eine Risikoverzinsund des eingesetzten Eigenkapitals, ein Unternehmerlohn usw. berücksichtigt, die in der Finanzbuchhaltung des externen Rechnungswesens nicht berücksichtigt werden dürfen. Auch ist die Betrachtungsperspektive eine andere als beim externen Rechnungswesen: Während das externe Rechnungswesen die Vergangenheit abbildet, versucht das interne Rechnungswesen als Grundlage Ihrer Managemententscheidungen, in die Zukunft zu blicken.

  • Als externes Rechnungswesen (financial accounting) dient es der Dokumentation von Geld- und Güterströmen, um damit gegenüber Außenstehenden Rechenschaft abzulegen. Adressaten dieses externen Rechnungswesens sind insbesondere
    • das Finanzamt und
    • Ihre Banken.

    Die externe Rechnungslegung bildet damit als Finanzbuchhaltung die finanzielle Situation Ihres Unternehmens nach außen ab. Dabei werden die Vermögenslage, die Finanzlage und die Ertragslage Ihres Unternehmens dargestellt und zwar regelmäßig in Form einer Bilanz sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung. Da die externe Rechnungslegung in Form der Finanzbuchhaltung der Information Dritter (insbesondere des Finanzamtes) dient, ist das Finanzbuchhaltung gesetzlich geregelt. Diese Regelungen finden Sie insbesondere im Handelsgesetzbuch (§§ 238 ff HGB), dazu kommen noch ergänzenden steuerliche Bilanzierungsvorschriften insbesondere im Einkommensteuergesetz und im Körperschaftsteuergesetz.